Anschaulicht
Inhaberin:
Franziska Saß
Tiroler Ring 209
24147 Kiel
Telefon: Auf Anfrage
Internet: www.anschaulicht.com
Facebook: www.facebook.com/anschaulicht Fotografie
Instagram: anschaulicht_fotografie
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1. Anschaulicht übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.
3. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
Anschaulicht Fotografie für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Displays, Layouts oder Daten haftet Anschaulicht Fotografie wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Anschaulicht verwahrt die Daten sorgfältig. Nach einem Zeitraum von einem Jahren steht es Anschaulicht frei die aufbewahrten
Daten zu vernichten.
1. Anschaulicht steht das Urheberrecht an dem Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde erkennt an, dass
es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Die vom Anschaulicht hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt,
sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder
die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der
Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Print Objektes.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Anschaulicht Fotografie.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung des Bildmaterials kann Anschaulicht , sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des
Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Anschaulicht zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben, soweit nicht anders vereinbart bei Anschaulicht . Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber
erfolgt nur nach Vereinbarung und entsprechender Bezahlung.
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innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
9. Dem Kunden ist es nicht gestattet die Bilder aus der Galerie abzufotografieren und zu nutzen, bevor er nicht die Kosten für die
Rechte am Bild erworben hat.
1. Bei einem TFP Shooting fotografiert Anschaulicht kostenlos nach eigenen Ideen und Vorstellungen.
2. Das Model erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, das die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt zu nicht gewerblichen und gewerblichen Zwecken vom
Fotografen veröffentlicht werden können.
3. Anschaulicht stellt die Fotos kostenlos digital an das Model zur Verfügung. Urheber der Fotos ist Anschaulicht.
4. Dem Model ist es erlaubt die Bilder im privaten Kontext zu nutzen, dabei ist Anschaulicht namentlich zu benennen. Die eigene Bearbeitung ist nicht, oder nur mit Zustimmung von Anschaulicht,
erlaubt.
5. Die Namensnennung des Models steht im Ermessen von Anschaulicht.
6. Sollte das Model nachträglich der Veröffentlichung der Fotos durch Anschaulicht widersprechen, so werden die Kosten für ein Shooting fällig.